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Älteste Sportschifferschule der Ostalb --- seit 1970 ---

Infos zu neuem Kursstart unter07361/68181 - 07361/41233

 

Sportbootführerschein Binnen

Grundlage:

Sportbootführerscheinverordnung Binnen

Infos:

Amtlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis auf allen Binnenschifffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (Lahn, Neckar, Main sowie Binnenbereiche Elbe, Weser, Kanäle usw.) und den Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) mit einer Länge von weniger als 15 m (ohne Ruder und Bugspriet), die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 15 PS ausgestattet sind. Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine - Binnen mit der bisherigen Berechtigung (15 m³ Wasserverdrängung) weiter. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): 16 Jahre alt; ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe); Farbunterscheidungsvermögen; Geeignetheit, Vorlage eines Kfz-Führerscheines / Führungszeugnisses; Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige. Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. abgenommen.

Zulassung:

- Segeln/Surfen ab 14,
- Motor ab 16 Jahren;
- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“,
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen).

Prüfung:

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse
- des Binnenschifffahrtsrechts,
- der Seemannschaft,
- der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Besonderheiten:

Sportschifferpatent für den Rhein / Sportschifferzeugnis
Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge von 15 m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.
Info: Wasser- und Schifffahrtsdirektionen West, Süd, Südwest
Auf allen anderen Binnenschifffahrtsstraßen wird für das Führen eines Fahrzeuges mit einer Länge von 15 m oder mehr ein Sportschifferzeugnis benötigt.
Info: Wasser- und Schifffahrtsdirektionen

Bodenseeschifferpatent

Grundlage:

Bodenseeschifffahrtsordnung

Geltungsbereich:

Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.)

Infos:

Vorgeschrieben für alle Führer ab 18 Jahren von Wasserfahrzeugen mit
Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.
Für alle Führer ab 16 Jahren von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D.
Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich. Inhaber des Führerscheins der Kategorie A können auf Antrag ohne Prüfung das Bodensee-Schifferpatent in den amtlichen Sportbootführerschein BINNEN umschreiben lassen. Antragsformulare für die Umschreibung können beim DMYV angefordert werden. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis, Lindau und Konstanz abgenommen. Bei diesen Landratsämtern kann einmal im Jahr ein auf vier zusammenhängende Wochen befristetes "Urlaubs-Schifferpatent" beantragt werden, sofern man im Besitz eines gültigen deutschen Befähigungsnachweises ist

Berlin

Besonderheiten:

Auf einigen wenigen Binnenschifffahrtsstraßen Berlins ist der Sportbootführerschein BINNEN für alle Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine amtlich vorgeschrieben. Weitere Sonderregelungen sind für Sportboote unter Segel zu beachten. Die beiden Führerscheine Motorbootführerschein Land Berlin (orange) und Segelschein Land Berlin mit Zusatzprüfung Motor (gelb) berechtigen die Inhaber nur noch zum Führen von Wasserfahrzeugen mit Motor im Land Berlin. Auf Antrag werden sie vom Deutschen Motoryachtverband in den Sportbootführerschein BINNEN umgeschrieben.

Sportbootführerschein See

Grundlage:

Sportbootführerscheinverordnung See

Infos:

Amtlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis auf allen Seeschifffahrtsstraßen (3 sm) innerhalb der Seeschifffahrtsstraßenordnung. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 15 PS ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich Länge und Leistung. Das Sportboot darf nicht gewerblich, nur zu Sport- oder Erholungszwecken genutzt werden. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): 16 Jahre alt; ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe); Farbunterscheidungsvermögen; Geeignetheit; Vorlage eines Kfz-Führerscheines / Führungszeugnisses; Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige. Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgenommen.

Zulassung:

- ab 16 Jahren,
- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“,
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen).

Prüfung:

Ausreichende Kenntnisse
- der Navigation,
- der Seemannschaft,
- des Seeschifffahrtsrechts,
- der Wetterkunde und
- der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Sportküstenschifferschein

Grundlage:

Sportseeschifferscheinverordnung

Infos:

Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen im Küstengewässer bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Sportbootführerschein See, Seemeilennachweis über 300 Seemeilen nach Antriebsart Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes (DSV) abgenommen.

Zulassung:

- ab 16 Jahren,
- Besitz SBF-See,
- Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern.

Prüfung:

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse der
- Navigation,
- der Seemannschaft,
- des Schifffahrtsrechts und
- der Wetterkunde sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

Sportseeschifferschein

Grundlage:

Sportseeschifferscheinverordnung

Infos:

Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässer bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seengebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Der Erwerb eines Sportsee-, Sportküsten- und Sporthochseeschifferscheins wird aus seemännischen und sachlichen Gründen empfohlen.

Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben

Zulassung:

- ab 16 Jahren,
- Besitz SBF-See,
- Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter

Prüfung:

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern
- Navigation,
- Seemannschaft,
- Schifffahrtsrecht und
- Wetterkunde.
Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver und Radar) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

Sporthochseeschifferschein

Grundlage:

Sportseeschifferscheinverordnung

Infos:

Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen in der weltweiten Fahrt. Die weltweite Fahrt umfasst alle Meere.

Zulassung:

- ab 18 Jahren,
- Besitz Sportseeschifferschein
- Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer.

Prüfung:

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern
- Navigation,
- Schifffahrtsrecht und
- Wetterkunde.
Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse u. a. der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).

Eine praktische Prüfung wird nicht durchgeführt.

Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Grundlage:

Waffen- und Sprengstoffrecht.

Zulassung:

Ab 18 Jahren

Prüfung:

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 30 Fragen und ggf. eine mündliche Prüfung. Es sind ausreichende Kenntnisse der waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, über Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, sonstige Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der Signalwaffen sowie den Umgang und die Klassifizierung von Seenotsignalmitteln nachzuweisen.

Im darauf folgenden praktischen Prüfungsteil muss die Handhabung der Signalwaffen, ihrer Munition und der übrigen Seenotsignalmittel demonstriert werden. Es sind mehrere Fertigkeiten vorzuführen.

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways

Grundlage:

Gesetzliche Grundlage des UBI ist die Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung-BinSchSprFunkV) vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I, 2002, S. 4569ff).

Infos:

Das von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgegebene UBI ist eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Das UBI ist international und unbefristet gültig.

Zulassung:

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren

Prüfung:

Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Frequenzen und ihre Nutzung,
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis

Short Range Certificate (SRC)

Grundlage:

Gesetzliche Grundlage des SCR ist die Schiffssicherheitsverordnung. Das Verfahren der Prüfung ist in den Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Absatz 4 a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. (Durchführungsrichtlinien Funkzeugnisse) vom 4. September 2002 (Verkehrsblatt 2002 S. 586 ff) geregelt.

Infos:

Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Das SRC ist international und unbefristet gültig.

Zulassung:

Eine Zulassung zur Prüfung kann ab 15 Jahren erfolgen.

Prüfung:

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische.

Unter Umständen wird auch mündlich geprüft. Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes, des GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.

Allgemeines Funkbetriebszeugnis

Long Range Certificate (LRC)

Grundlage:

Gesetzliche Grundlage des LCR ist die Schiffssicherheitsverordnung. Das Verfahren der Prüfung ist in den Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben nach § 13 Absatz 4 a der Schiffssicherheitsverordnung durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. (Durchführungsrichtlinien Funkzeugnisse) vom 4. September 2002 (Verkehrsblatt 2002 S. 586 ff) geregelt.

Infos:

Das LRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Das LRC ist international und unbefristet gültig.

Zulassung:

Eine Zulassung zur Prüfung kann ab 18 Jahren erfolgen.

Prüfung:

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Kenntnisse wie beim Short Range Certificate (SRC) sind erforderlich. Zusätzlich sind Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten, des GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/ Inmarsat - Anlagen nachgewiesen werden.